Wer in den letzten Monaten österreichische Wirtschaftsmedien verfolgt hat, könnte meinen, das digitale Ende der Welt steht kurz bevor. Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht, so heißt es überall. Das Thema BFSG 2025 Barrierefreiheit Österreich geistert durch sämtliche Newsletter und schürt die Angst vor einer neuen, existenzbedrohenden Klagewelle. Viele kleine Betriebe, vom Tischler bis zum Physiotherapeuten, fürchten bereits das Schlimmste. Sie erinnern sich noch mit Schrecken an die Google-Fonts-Abmahnwelle von 2022, als ein einzelner Anwalt zehntausende Betriebe mit standardisierten Geldforderungen überrollte. Doch die gute Nachricht vorweg: Die Panik ist in den allermeisten Fällen völlig unbegründet, denn der Gesetzgeber hat für kleine Unternehmen ein massives Sicherheitsnetz eingebaut.
Das deutsche BFSG vs. das österreichische BaFG: Woher kommt die Panik?
Wenn Sie im Internet nach Informationen suchen, stoßen Sie fast ausschließlich auf das Kürzel BFSG, das für das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steht. Da Deutschland einen riesigen Anteil des deutschsprachigen Web-Traffics ausmacht, dominieren diese Artikel auch die Suchergebnisse in Wien, Linz oder Graz. In Österreich gilt jedoch ein eigenes Gesetz: das Barrierefreiheitsgesetz, abgekürzt BaFG. Beide Gesetze basieren auf derselben europäischen Richtlinie, dem European Accessibility Act, und beide treten am 28. Juni 2025 in Kraft.
Laut den offiziellen Berichten im österreichischen Parlament soll das Gesetz sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten erhalten. Weil die deutschen Informationsseiten das Thema extrem aufbauschen, entsteht bei heimischen KMU oft der Eindruck, jede kleine Vereinswebsite und jede digitale Visitenkarte müsse ab Sommer komplett umgebaut werden. Das ist schlichtweg falsch. Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet sehr wohl zwischen großen Playern und lokalen Kleinbetrieben.
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme bei der BFSG 2025 Barrierefreiheit Österreich
Der wichtigste Paragraph für alle lokalen Betriebe ist die sogenannte Kleinstunternehmer-Ausnahme. Laut den Richtlinien der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sind Dienstleistungserbringer, die als Kleinstunternehmen eingestuft werden, gänzlich von den Pflichten des Gesetzes ausgenommen. Das Gesetz definiert ein Kleinstunternehmen sehr präzise über zwei einfache Kriterien.
Das erste Kriterium ist die Beschäftigtenzahl: Ihr Betrieb beschäftigt weniger als zehn Personen. Das zweite Kriterium betrifft die Finanzen: Ihr Jahresumsatz überschreitet nicht die Grenze von zwei Millionen Euro, oder Ihre Jahresbilanzsumme liegt unter zwei Millionen Euro.
Wenn beide Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen und Sie reine Dienstleistungen anbieten, gilt das Barrierefreiheitsgesetz für Sie nicht. Das bedeutet im Klartext: Die Website für einen Friseursalon, die Homepage für eine Zahnarztpraxis oder der Webauftritt eines Malermeisters müssen ab Juni 2025 nicht zwingend den strengen Barrierefreiheitskriterien entsprechen. Auch einfache Online-Terminbuchungen oder Kontaktformulare auf diesen Seiten sind von der Pflicht befreit, wie auch das Fachportal BaFG-Gesetz.at bestätigt. Sie müssen also keine Angst haben, dass Ihre bewährte Seite plötzlich illegal wird.
Wer ist tatsächlich ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet?
Wer fällt also wirklich unter das neue Gesetz? Verpflichtet sind alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind und bestimmte digitale Dienstleistungen erbringen. Dazu gehören vor allem größere Onlineshops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste wie Ticketautomaten oder Apps, sowie E-Books und elektronische Kommunikationsdienste.
Wenn Sie einen Webshop mit mehr als zehn Mitarbeitern betreiben oder die Umsatzgrenze von zwei Millionen Euro knacken, müssen Sie handeln. In diesem Fall muss Ihr gesamter Bestellprozess, von der Produktauswahl bis zur Bezahlung, barrierefrei gestaltet sein. Das Sozialministerium stellt klar, dass diese Anforderungen ab dem Stichtag streng kontrolliert werden.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch für den Handel mit physischen Produkten: Wenn Ihr Kleinstunternehmen selbst Produkte herstellt, importiert oder vertreibt, die im Gesetz genannt werden, wie zum Beispiel Computer oder Ticketsysteme, gelten die Erleichterungen nicht in vollem Umfang. Für reine Dienstleister im Webbereich ist die Lage dagegen glasklar und entspannt.
Droht eine neue Abmahnwelle zum Thema BFSG 2025 Barrierefreiheit Österreich?
Die größte Sorge vieler Unternehmer ist nicht das Gesetz an sich, sondern das Risiko räuberischer Abmahnungen. Im Jahr 2022 nutzten findige Anwälte eine Grauzone bei der Einbindung von Google Fonts aus, um massenhaft Geld von ahnungslosen KMU zu erpressen. Viele befürchten, dass ab Juni 2025 findige Kläger systematisch nach Fehlern bei der Barrierefreiheit suchen, um Abmahnungen zu verschicken.
Diese Sorge ist beim Thema BFSG 2025 Barrierefreiheit Österreich unbegründet. Die Durchsetzung des Gesetzes liegt in Österreich nicht in den Händen privater Abmahnanwälte, sondern wird zentral durch die Marktüberwachungsbehörde kontrolliert. Zuständig dafür ist das Sozialministeriumservice (SMS) .
Das SMS agiert nach dem gesetzlich verankerten Grundsatz: Beraten vor strafen. Sollte jemand Ihre Website als nicht konform melden, stürmt nicht sofort die Polizei Ihr Büro. Das Sozialministeriumservice fordert Sie stattdessen schriftlich auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Erst wenn Sie diese Aufforderung ignorieren und die Fristen verstreichen lassen, können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Private Massenabmahnungen mit direkten Geldforderungen haben hier keine rechtliche Grundlage.
Was Sie jetzt tun sollten (und wie eine echte Lösung aussieht)
Auch wenn Sie als kleines Unternehmen gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, hat digitale Barrierefreiheit enorme Vorteile. Eine barrierefreie Website ist schlichtweg eine bessere Website für alle Nutzer. Sie verbessert Ihre Auffindbarkeit bei Google, da Suchmaschinen-Crawler Webseiten ähnlich lesen wie blinde Menschen mit Screenreadern. Zudem altert unsere Gesellschaft: Ältere Kunden mit Sehschwäche oder motorischen Einschränkungen werden es Ihnen danken, wenn Ihre Seite gut lesbar und bedienbar ist.
Bitte machen Sie nicht den Fehler, ein billiges Barrierefreiheits-Overlay zu installieren. Diese JavaScript-Plugins, die sich oft als buntes Männchen-Symbol am Bildschirmrand präsentieren, versprechen eine schnelle Lösung per Knopfdruck. In der Realität sind sie jedoch wie billige Duftbäume im Auto: Sie übertünchen den Gestank, reparieren aber den kaputten Auspuff nicht. Viele dieser Overlays verlangsamen Ihre Ladezeit drastisch, stören echte Screenreader-Nutzer und bieten keinen echten Schutz vor einer detaillierten Prüfung.
Eine echte barrierefreie Website entsteht durch sauberes Handwerk. Das bedeutet: logische Überschriftenstrukturen, ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und verständliche Beschreibungen für Bilder im HTML-Code.
Wenn Sie Ihre Website ohnehin modernisieren möchten, ist ein professionelles Redesign der beste Weg, um Barrierefreiheit von Anfang an richtig mitzudenken. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Website rechtssicher machen in Österreich und sich vor echten Abmahnfallen schützen können.
Wenn Ihre aktuelle Homepage alt und unübersichtlich wirkt, sollten Sie nicht auf das Gesetz warten. Sie können jederzeit Ihre neue Website erstellen lassen oder sich bei mir für ein unverbindliches Erstgespräch melden. Schreiben Sie mir einfach direkt über mein Kontaktformular - ich analysiere Ihren aktuellen Webauftritt und zeige Ihnen, wie wir Ihre Seite fit für die Zukunft machen, ganz ohne teuren Agentur-Overhead und vollkommen rechtssicher.
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